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Was bedeutet der Stempel „Geheime Reichssache!“?

Der Brief wird bereits in der Abteilung IV B4 als geheime Reichssache (gRs) ausgefertigt und gestempelt. In den Behörden des Deutschen Reiches bedeutet „Geheime Reichssache“ die höchste Geheimhaltungsstufe. In der Regel wird so ein Dokument durch einen Kurier überbracht.

Der Empfänger ist als Geheimnisträger zu Verschwiegenheit verpflichtet und darf das Schreiben nur an einem besonders geschützten Aufbewahrungsort aufbewahren.