Mischlinge 1. Grades

In den Nürnberger Gesetzen definierten die Nationalsozialisten 1935, wen sie als Jude*Jüdin definierte. “Halbjuden” waren für sie Personen, die einen in ihren Vorstellungen einen “jüdischen” und einen “nicht-jüdischen” Elternteil besaßen. Diese Bezeichnungen sind Nazi-Sprache, keine Eigenbezeichungen.